Allgemeine Geschäfsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma ZIMPASSER und den Verbrauchern und Unternehmern, die das Internetangebot der Firma ZIMPASSER nutzen (im Folgenden “Käufer” genannt). Die AGB betreffen die Nutzung der Website (zimppasser.at) sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Firma ZIMPASSER in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Firma ZIMPASSER in eine Geschäftsbeziehung treten.

2.Vetragsabschluss

(1) Die Angebote der Firma ZIMPASSER im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei der Firma ZIMPASSER Waren zu bestellen.

(2) Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Die Firma ZIMPSSER ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 7 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird übermittelt durch E-Mail, Fax, oder Brief. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

(4) Verträge werden zwischen der Firma ZIMPASSER oder einem Vertragspartner (Auftragnehmer) und dem jeweiligen Kunden(Auftraggeber) geschlossen. Verträge kommen durch ein Angebot des Auftragnehmers sowie einer dazu korrespondierenden schriftlichen oder mündlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande. Allenfalls bestehende AGB´s des Auftraggebers werden nicht anerkannt und können nicht Grundlage des Vertrages sein.

3.Preise, Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Es gelten die im Angebot angeführten Preise. Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht Liefer- und Versandkosten.

(2) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse und Nachnahme oder Bankeinzug. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Österreichs möglich. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

(3) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Käufer, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware.

(4) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

(5) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(6) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

4.Lieferung, Leistungsausführung

(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist 14 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. Ansonsten beträgt die Lieferfrist 30 Werktage nach Versand der Auftragsbestätigung.

(2) Die Kosten für den Versand des Kaufgegenstands sind vom Käufer zu tragen. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.

(3) Erwirbt der Käufer den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald die Firma ZIMPASSER den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(4) Die beauftragten Leistungen werden vom Auftragnehmer nach dem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung erfolgt auf Basis von Ergebnissen einer Probefläche, die im Zuge der Angebotslegung des Auftragnehmers erstellt worden ist. Der Leistungsinhalt ist die Algen- bzw. Schimmelentfernung mit abschließender Desinfektionsbeschichtung und nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Oberfläche. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ein kostenfreier Stromanschluss (230V/Steckdose Standard) ist von Seite des Auftraggebers kostenfrei bereitzustellen.

5.Eigentunsvorbehalt, Unterbleiben der Ausführung, Rücktritt

(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma ZIMPASSER. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma ZIMPASSER nicht zulässig.

(2) Unterbleibt die Ausführung oder Teile davon aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, wird vom Auftragnehmer eine Pauschalsumme von 30% der gesamten Auftragssumme als Entschädigung verrechnet. Verweigert der Auftraggeber die Leistungsausübung oder setzt die Durchführung zu kurzfristig an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Entgelt Zahlung. Bei Verzögerung des Auftrags, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, steh es dem Auftragnehmer frei, etwaige Stehzeiten in Rechnung zu stellen.

(3) Die Firma ZIMPASSER ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

(4) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

6.Gewährleistung

(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

Die Firma ZIMPASSER trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma ZIMPASSER ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Ist der Kauf für die Firma ZIMPASSER und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und der Firma ZIMPASSER erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind der Firma ZIMPASSER innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Bei Mängeln leistet die Firma ZIMPASSER nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

(3) Liefert die Firma ZIMPASSER zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Die Firma ZIMPASSER vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die Firma ZIMPASSER.

(5) Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet eine schriftliche Bestätigung zu unterfertigen. Wird diese trotz nachweislicher Aufforderung verweigert gelten die Arbeiten als mängelfrei abgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7.Haftungsbeschränkung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma ZIMPASSER nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma ZIMPASSER oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der Firma ZIMPASSER gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Internetshops.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet den zu reinigenden Bereich frei zu halten bzw. frei zu räumen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zuge der Auftragsdurchführung entstehen können; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Wasserschäden, die auf Undichtheit von Fenstern, Türen, Dach, Fassade oder Mauerwerk zurückzuführen sind. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fenster oder andere Glasflächen im Zuge der Beschichtungsarbeiten verschmutzt werden können. Die Fensterreinigung sollte ehest möglich nach der Beschichtung durchgeführt werden und ist kein Bestandteil der beauftragten Leistungen.

8.Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von der Firma ZIMPASSER. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Es gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht in 9020 Klagenfurt am Wörthersee als vereinbart. Für Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber als Konsumenten gilt § 14 KSchG. Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

Stand: 11/2017